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Jetzt anfragen!

Oft sind Entscheidungen schwer zu fällen, in diesem Fall aber nicht. Mit minimalem Aufwand und ohne Kosten erhalten Sie ein Angebot für eine günstige und nachhaltige Wärmelieferung durch die BA Berliner Abwärmenetze. Dies ist für Sie risikofrei und sorgt dafür, dass Sie eine transparente Entscheidungsgrundlage für die künftige Wärmeversorgung Ihrer Immobilie erhalten. Wir versprechen zügige Bearbeitung und ein überzeugendes, verbindliches Angebot mit vielen Vorteilen für Sie, Ihre Immobilie und die Wärmewende. Befeuert durch Digitalisierung und KI boomen Rechenzentren. Im urbanen Raum sind Ausbaumöglichkeiten aber beschränkt und entsprechend wird die Rechen- und Abwärmeleistung weniger. 

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Teil der Abwärmeleistung für Ihr Gebäude!

Wir prüfen Ihr Objekt kostenfrei und liefern ein verbindliches Angebot für Ihre Immobilie.

Wir sind überzeugt, dass unser Wärmecontracting die beste Lösung für die Eigentümer der anzuschließenden Immobilien ist. Durch die ganzheitliche Systemverantwortung können wir den Betrieb optimieren, finanziell das Beste für Sie herausholen und die CO2-Einsparungen maximieren. Die Gestaltung der Preisindizierung stellt gemeinsame Interessen sicher. Von Planung und Förderanträgen bis Inbetriebnahme übernehmen wir alles aus einer Hand. So gewinnen Sie Planungssicherheit und Fokus für Ihr Kerngeschäft. Wir liefern die Wärme und rechnen mit Ihnen ab - ganz einfach.

Wärme einfach geliefert

Alles aus einer Hand

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* Mit dem Eigentümer vereinbaren wir einen individuellen Baukostenzuschuss

Günstig und preisstabil: zukunftssicher und attraktiv für Ihre Mieter 

 

     

günstiger Wärmepreis (gesichert über Kostenneutralitätsgebot) und breit aufgestellte, verbindliche Preisindizierung im Wärmeliefervertrag

  

geringe Abhängigkeit von einzelnen Faktoren wie Gas- oder Strompreis

 

besserer Schutz vor plötzlichen, starken Preisanstiegen als bei allen Alternativen (z.B. Fernwärme, Gas, individuelle Wärmpumpe)

Beratung und Zuarbeit bei Mietrechts-Themen inklusive:

Umstellungsankündigung

 

Kostenneutralitätsrechnung

 

Modernisierungsumlage

Ersparnis für den Eigentümer durch deutlich reduzierte nicht umlagefähige Kosten

Aufwand und Risiken einfach abgeben

Übernahme der Verantwortung zur Heizlösung von Planung bis Instandhaltung

 

finanzielle Risiken bei Umsetzung, Betrieb und Instandhaltung gedeckt

Investitionskosten* werden über Wärmepreis auf Mieter umgelegt

um 80-100 % niedrigere CO2-Kosten für Vermieter & Mieter durch dekarbonisiertes Heizen

Im Prozess begleiten wir Sie bei der Optimierung in den regulatorischen und mietrechtlichen Fragen rund um Modernisierungsumlage und der formal korrekten Umstellungsankündigung nach § 555c BGB einschließlich Kostenneutralitätsberechnung. Im gewerblichen Mietrecht hängen die Möglichkeiten von der Gestaltung Ihrer bestehenden Mietverträge ab und können weitreichend sein, während für Wohnungsmietverträge klare Vorgaben und Beschränkungen bestehen. Ist im gewerblichen Mietvertrag nichts konkretes vereinbart, gilt für die Kostenneutralität in der Regel das, was beim Wohnen vorgeschrieben ist. Für die Modernisierungsumlage gibt es für gewerbliche Mieten im Gegensatz zu Wohnraum keine gesetzliche Regelung. Gerne prüfen wir mit Ihnen Ihre bestehenden Gewerbemietverträge auf folgende Klauseln und optimieren Ihre Möglichkeiten:

Umlage von Modernisierungskosten

 Betriebskostenregelungen mit Öffnung für technische Investitionen

 

Wertsicherungsklauseln, die bauliche Veränderungen einbeziehen

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Modernisierungsumlage

 

Wichtig: Eine Mieterhöhung in Form der Modernisierungsumlage muss bei der Berechnung der Kostenneutralität nicht beachtet werden, da es sich um eine energetische Modernisierung mit deutlicher Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit handelt.

 

Per Modernisierungsumlage kann die jährliche Miete um 8% der aufgewendeten Kosten erhöht werden, maximal aber um 0,5€/m² monatlich. Die “aufgewendeten Kosten” sind in unserem Contracting der individuell vereinbarte Baukostenzuschuss* abzüglich einer Pauschale für Erhaltungsmaßnahmen, die ohnehin erforderlich gewesen wären.

​Die Mehrbelastung bei der Miete ist also sehr überschaubar und wird oft über den geringeren Wärmepreis kompensiert. Gleichzeitig ist es für Sie als Vermieter attraktiv, da die Modernisierungsumlage dauerhaft die Miete erhöht und Sie auf Ihr eingesetztes Kapital für den Baukostenzuschuss* somit dauerhaft ca. 7 % Rendite jährlich erhalten. Dieser finanzielle Vorteil entsteht zusätzlich zu den zuvor erläuterten Einsparungen durch die um ca. 20-35 % reduzierten, nicht umlagefähigen Kosten. Bei künftig höheren CO2-Preisen werden diese Einsparungen entsprechend signifikant ansteigen.

Wärmecontracting

niedrige nicht umlagerfähige Kosten
+
Rendite über Modernisierungsumlage

Kostenneutralität

 

Die Heizkostenabrechnung für Mieter muss im ersten Jahr nach der Umstellung auf Contracting günstiger ausfallen, andernfalls kann der Vermieter die Heizkosten nur bis zur Höhe der Vergleichskosten umlegen. 

Die Vergleichskosten werden aus dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten drei Abrechnungszeiträume und dem Preis des letzten Abrechnungszeitraums berechnet. Dazu kommen umlagefähige Betriebskosten für Betriebsstrom, Mieteranteil an CO2-Kosten und Schornsteinfeger. Wir erstellen diese Kostenneutralitätsrechnung für Sie, denn sie ist verpflichtend für Ihre Umstellungsankündigung gegenüber den Mietern.

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